Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen stone-path und dem Auftraggeber über Planungs-, Renovierungs- und Ausbauarbeiten an Geschäftsräumen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, stone-path stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen zu bestellen. Mit der Absendung einer Anfrage über das Kontaktformular gibt der Kunde ein unverbindliches Interesse an unseren Leistungen bekannt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls aus den darin in Bezug genommenen Anlagen (Leistungsbeschreibung, Pläne, Angebote). Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die auf der Website genannten Preise sind Richtwerte. Verbindliche Preise werden im individuellen Angebot festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
§ 5 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruhen, die stone-path nicht zu vertreten hat, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten für die Durchführung der Arbeiten zugänglich und geräumt sind. Er benennt einen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht. Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mängel sind bei der Abnahme schriftlich festzuhalten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung
Für Mängel der erbrachten Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen wird stone-path nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen.
§ 9 Haftung
Stone-path haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Geheimhaltung
Stone-path verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Auftrags zu verwenden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026